Die Regelungen zur Margensteuer – also auch in Bezug auf ihren Anwendungsbereich und die Rückausnahmen – sind bekanntlich innerhalb der EU nicht harmonisiert. Insbesondere deutsche Veranstalter, die seit 2022 im B2B‐Bereich mit den Wirren der Margensteuer zu kämpfen haben, reiben sich daher bei der Durchführung von Reisen und dazugehörigen Leistungen im EU‐Ausland mitunter verwundert die Augen, wenn sie die dort geltenden Regelungen überprüfen (lassen). Zu welchen Verwerfungen die aktuelle Situation führt, zeigt ein aktueller Praxisfall.
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