Meine Mandantin ist ein Reisebüro, das anlässlich der Europameisterschaften in Portugal Eintrittskarten bei einem deutschen Ticket-Händler gekauft und diese in einem Leistungspaket mit einer Flugreise und einem Hotelaufenthalt verkauft hat. Unklar ist
- ob im Umfang des Eintrittskartenverkaufs Vermittlungs- oder Veranstaltungsleistungen vorliegen und
- ob der Leistungsort (entsprechend dem Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Februar 2002, Az: 4 V 1751/00) dort anzunehmen ist, wo der anbietende Unternehmer ansässig ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-01-01 |
Seiten 5 - 7
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