Bekanntlich ist zum 31.1.2020 mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU‐Staatengemeinschaft der sog. Brexit durchgesetzt worden. Wie man hört und liest, sind für den Zeitraum 1.2.‐31.12.2020 umfangreiche Übergangsregeln vereinbart worden, sodass sich zunächst keine umsatzsteuerlichen Auswirkungen ergeben sollten. Ab wann aber gilt UK für Margensteuerzwecke als Drittland und dürfen bereits für Reisen ab Februar 2020 die Margen steuerfrei belassen werden?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-11 |
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