Selten war ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) von größerer Komplexität durchdrungen als die von der EU-Kommission initiierten acht Vertragsverletzungsverfahren in Sachen "TOMS + Wholesale" (vgl. hierzu die SRTour-Berichterstattungen in 4/2013 S. 7 ff. sowie 7/2013 S. 7 ff.). Es hat den Anschein, als ob selbst die an Kritik nicht sparende Stellungnahme der Generalanwaltschaft beim EuGH aufgrund der Vielzahl von Abgrenzungs-, Zuordnungs- und Praktikabilitätserwägungen des anzuwendenden Rechts mit einer zufriedenstellenden und praxisgerechten Lösung der aufgeworfenen Rechtsfragen überfordert ist. Die folgende Detailanalyse soll die erhebliche Bedeutung für die in Europa ansässigen Unternehmen der Tourismuswirtschaft verdeutlichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.08.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-08 |
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