Welchen konkreten Anwendungsbereich hat die Margenbesteuerung richtigerweise? Eine Antwort auf diese grundsätzliche Frage ist nun im 33. Jahr nach Einführung des „Tour Operator Margin Scheme“ (= TOMS) in greifbare Nähe gerückt. Die am 6.3.2013 in den bekannten acht Vertragsverletzungsverfahren durchgeführte Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheint nun das Fundament für dauerhafte Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bilden zu können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.04.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-12 |
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