Frage: Uns wird von diversen Airlines rückwirkend Luftverkehrsteuer für Flüge ab dem 1.4.2020, die wir in einem Reisepaket verkauft haben, nachbelastet. In der Summe werden dies ca. 140.000 € sein. Unsere Veranstalter‐AGB erlauben es, diese Kosten an die Kundschaft weiterzugeben, und mittlerweile haben wir auch einen serienbriefbasierten Prozess aufgesetzt, der diese Fleißaufgabe möglichst verfahrenseffizient umsetzen soll. Wir fragen uns allerdings, ob diesbezüglich (margen‐)umsatzsteuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
Antwort: Die margensteuerliche Behandlung der Nachbelastung von Luftverkehrsteuern stellt sich wie folgt dar:
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