Vor allem für Touristikunternehmen ist das Marketing ein essentieller Bestandteil, um Kernbotschaften des Unternehmens und die angebotenen Produkte herauszustellen. Die Arten der Vermarktung sind facettenreich und insoweit auch die steuerlichen Folgen. Zwei jüngere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und des Niedersächsischen Finanzgerichts sorgen für weitere Klarheit, soweit es um die Teilnahme an Messen und Ausstellungen zum einen und um Aufwendungen aus Sponsoringverträgen zum anderen geht.
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