Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Finnland eingeleitet, weil Finnland die Margenbesteuerung auch für B2B-Reiseleistungen anwendet. Dabei geht es letztlich um die Problematik der mehrstufigen Margenbesteuerung, die vornehmlich für die Incoming-Staaten des Mittelmeerraums Bedeutung hat. Warum ausgerechnet Finnland und nicht beispielsweise Frankreich als Land der klassischen mehrstufigen Margenbesteuerung ausgewählt wurde, kann mit Blick auf den „Streitwert“ nur vermutet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-01 |
Seite 9
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