Mehrstufige Margenbesteuerung – EU-Kommission geht gegen Finnland vor
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Finnland eingeleitet, weil Finnland die Margenbesteuerung auch für B2B-Reiseleistungen anwendet. Dabei geht es letztlich um die Problematik der mehrstufigen Margenbesteuerung, die vornehmlich für die Incoming-Staaten des Mittelmeerraums Bedeutung hat. Warum ausgerechnet Finnland und nicht beispielsweise Frankreich als Land der klassischen mehrstufigen Margenbesteuerung ausgewählt wurde, kann mit Blick auf den „Streitwert“ nur vermutet werden.
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