Die Schweiz stellt seit jeher eines der am nächsten gelegenen Drittländer dar, die bei grenzüberschreitenden steuerlichen Gestaltungen zwingend ins Kalkül gezogen werden müssen. Neben teils sehr günstigen Ertragsteuersätzen (gestaffelt nach Bund, Kanton und Gemeinde) sowie einem moderaten Umsatzsteuerrecht ist überdies der Umgang mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EiStV) in der Regel von einem kooperativen Pragmatismus gekennzeichnet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-14 |
Seiten 17 - 18
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