Die zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission vereinbarte Strategie zur Modernisierung, Vereinfachung und einheitlicheren Verwendung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) sowie zur Verbesserung der Zusammenarbeit, hat sich als verdeckte Stillstandsklausel erwiesen.
Solange keine Mehrheitsentscheidungen ermöglicht werden und nur einstimmige Ratsbeschlüsse die Reformierung der MwStSystRL erlauben, ist die Fortsetzung des Harmonisierungsprozesses faktisch gestoppt. Dies gilt auch für das Arbeitsprogramm der deutschen Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2007 mit folgenden Arbeitsaufträgen:
1. Fortsetzung der Beratungen über das Mehrwertsteuerpaket unter Berücksichtigung des Aspekts der Bekämpfung von Mehrwertsteuerverkürzungen.
2. Prüfung der Möglichkeit, innergemeinschaftliche Umsätze durch Umkehrung der Steuerschuldnerschaft zu besteuern. Niemand vermag vorauszusagen, wann Entscheidungen zur weiteren Harmonisierung erwartet werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-07-01 |
Seiten 13 - 14
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