Bereits in der SRTour 11/2022 haben wir zu den am 1.1.2023 in Kraft getretenen Meldepflichten von bestimmten Plattformen berichtet. Zwischenzeitlich wurde am 6.2.2023 ein BMF-Schreiben mit ergänzenden Erläuterungen veröffentlicht, ferner lohnt ein Blick auf die neu eingerichtete Webseite des für die Meldungen zuständigen Bundeszentralamts für Steuern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.04.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-12 |
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