Als Reiseveranstalter mit eigenem Fuhrpark sind wir sowohl Mitglied in nationalen als auch in ausländischen Berufsverbänden. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden üblicherweise ohne Ausweis von Steuern abgerechnet. Unser Wirtschaftsprüfer hat nun im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten moniert, dass wir die Mitgliedsbeiträge für im EU-Ausland ansässige Wirtschaftsverbände nicht dem Reverse Charge unterwerfen. Tatsächlich findet sich auf einer eher unbedeutenden dänischen Verbandsrechnung der Hinweis darauf, dass das Reverse Charge anwendbar sei: „Free of Danish VAT – EU Reverse Charge“. Unser Buchhaltungsleiter meint allerdings, dass Mitgliedsbeiträge für Verbände niemals Umsatzsteuer beinhalten und deswegen auch von deutschen Branchenverbänden (z.B. dem DRV) ohne Steuerausweis abgerechnet werden, was dann erst recht für im EU-Ausland ansässige Berufsverbände gelten muss. Was ist richtig?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-07 |
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