Frage: Unsere Kanzlei betreut einen Vermittler für Mitsegel-Reisen. Diese Mitsegel-Agentur bringt einen ausländischen Segelschiff-Vercharterer, beispielsweise von Malta oder aus der Türkei, der bestimmte, teils in Abstimmung mit den Reisenden in gewissem Umfang variable Routen vorwiegend im Mittelmeer anbietet, den jeweiligen Skipper und dessen ausschließlich private Kunden zusammen. Dafür erhält die Agentur vom jeweiligen Vercharterer eine Provision und daneben von den mitsegelnden Privatpersonen ein „Sailing Fee“ genanntes Vermittlungsentgelt. Die Umsätze schwanken stark: Deshalb ist unsere Mitsegel-Agentur in manchen Jahren Kleinunternehmer (MiniU), in anderen nicht. Wir sind unsicher in Bezug auf die korrekte umsatzsteuerliche Beurteilung von Vermittlungsprovision und Sailing Fee. Überdies fragen wir uns, unter welchen Voraussetzungen wir verpflichtet sind, für die Mitsegel-Agentur grenzüberschreitende B2B-Vermittlungsprovisionen qua Zusammenfassender Meldung (ZM) zu melden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2025.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-12 |
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