Im Januarheft hatten wir über den Beschluss zur Fortführung der Überbrückungshilfen als Überbrückungshilfe IV einführend berichtet (vgl. Kanitz, SRTour 01/2022 S. 17 f.). Am 6.1.2022 hat die Bundesregierung nun sowohl die FAQ der Überbrückungshilfe IV veröffentlicht als auch die Beantragung im dazugehörigen Onlineportal freigeschaltet. Anträge auf Überbrückungshilfe IV können seitdem eingereicht werden. Aber aufgepasst: In dem neuen Programm wurden wieder einige Neuerungen eingeführt, von denen die Wichtigsten nachfolgend zusammengefasst werden.
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