Seit ihrem Inkrafttreten hat die Fluggastrechte-VO (EG) 261/2004 (im Folgenden: VO) zum Schutz der Rechte von Fluggästen beigetragen, wenn ihre Reisepläne durch Nichtbeförderung, große Verspätung oder Annullierung von Flügen beeinträchtigt werden – allerdings immer begleitet von Kritik, sowohl von Seiten der Verbraucherverbände wie auch der Lobby-Organisationen der Fluggesellschaften. Die VO zeigte Regelungslücken und führte zu erheblichem Auslegungsbedarf mit der Folge unzähliger gerichtlicher Auseinandersetzungen und dem Ergebnis einer umfangreichen Judikatur, auch des EuGH als der obersten Auslegungs- und Entscheidungsinstanz. Nach ersten Ansätzen schon im Oktober 2010 haben nun am 15.6.2026 der EU-Ministerrat und das EU-Parlament einen Kompromiss erzielt und sich auf die Modifizierung der VO verständigt. Die formale Bestätigung dieses Kompromisses durch das EU-Parlament und durch den EU-Ministerrat ist inzwischen erfolgt. Damit kann die Umsetzung der modifizierten VO in die 24 Amtssprachen der EU erfolgen, was bis Mitte 2027 abgeschlossen sein soll. Die neu gefasste VO wird dann am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und mit Ablauf von 12 Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung gelten (also voraussichtlich in 2028/2029). Die wichtigsten Elemente der Einigung werden nachfolgend skizziert.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-10 |
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