Mit dem „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (kurz: StÄnd-AnpG-Kroatien) wurden im UStG bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen Anpassungen an die EU-Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) vorgenommen. Diese mit Wirkung ab 2015 in Kraft getretenen Änderungen führen in der Reisebranche derzeit vermehrt zu Unsicherheiten (s. hierzu auch SRTour 5/2013 S. 12 ff.). Dafür sorgte wohl eher unfreiwillig ein Anbieter von Unternehmens- und Steuerberater-Software mit einer kürzlich veröffentlichten Anwenderinformation zum sog. MOSS-Verfahren für elektronisch erbrachte Dienstleistungen. In dieser wurde darauf hingewiesen, dass u.a. Betreiber von Reiseportalen der Neuregelung unterliegen. Inwieweit sind Touristiker nun tatsächlich betroffen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-09 |
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