Über die bis zum Jahr 2003 existierende Nichtbesteuerung von Personenbeförderungsleistungen mit Flusskreuzfahrtschiffen auf der Mosel im von Deutschland und Luxemburg gemeinsam verwalteten Kondominium hatten wir bereits in SRTour 12/2021 S. 12 ff. unter dem Titel „Navitours und das Mosel‐Kondominium“ berichtet. Zwischen den Flusskilometern 242,21 (Schleuse Apach) und 205,87 (Sauermündung) blieb in der Vergangenheit eine immerhin 36 Kilometer lange River-Cruise-Strecke faktisch unbesteuert, bis der Fiskus des Fürstentums Luxemburg im Jahre 2004 mit der Besteuerung begann. Im Navitours-Verfahren hat sich der EuGH nun klar und eindeutig zugunsten einer Steuererhebung durch Luxemburg positioniert.
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