Nachdem das Europäische Parlament am 12.3.2026 die Änderungsrichtlinie zur EU-Pauschalreise-Richtlinie (EU) 2015/2302 verabschiedet hatte, hat der Europäische Rat den Änderungsvorschlag Ende März 2026 nach 1. Lesung angenommen. Diese Änderungsrichtlinie wurde am 8.5.2026 als Richtlinie (EU) 2026/1024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 29.9.2028 Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. Wer eine Pauschalreise bucht, soll besser als bisher informiert sein und bei Ausfällen künftig einfacher Anspruch auf eine Entschädigung haben. Die Bedingungen für eine kostenlose Stornierung werden erweitert. Die neuen Regeln sollen den Schutz von Reisenden insbesondere auch bei Insolvenzen und Krisen stärken.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2026.06.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-10 |
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