Sowohl die Rechtsprechung des EuGH als auch das BMF haben sich mit Fragen der Definition von Beherbergungsleistungen befasst und dabei Grundsatzfragen angesprochen, so u.a. Fragen nach dem Leistungsort, ferner die Frage, wie ausgeprägt der Zusammenhang mit einem Grundstück sein muss, um als grundstücksbezogene Dienstleistung beurteilt zu werden. Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über entsprechende Änderungen, die ab 2013 anwendbar sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-10 |
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