Seit Jahren haben die Spitzenverbände eine Abgeltungssteuer für die Empfänger von Sachzuwendungen (beispielsweise Incentive-Reisen) gefordert, um diese vor unangenehmen Überraschungen im Rahmen ihrer Einkommensteuer-Veranlagung zu bewahren. Seit 2007 existiert nun eine gesetzliche Regelung, die dem zuwendenden Unternehmer erlaubt, die Steuerbelastung des Empfängers durch eine Pauschalbesteuerung zu eigenen Lasten abzulösen (§ 37b Einkommensteuergesetz [EStG]). Im Folgenden erfahren Sie, an welche Voraussetzungen die Pauschalbesteuerung geknüpft ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-05-01 |
Seiten 5 - 7
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