Seit 1.7.2018 gilt das neue Pauschalreiserecht mit den §§ 651a bis 651y BGB zu den Themen Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen, mit denen die Pauschalreise-Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 25.11.2015 in deutsches Recht umgesetzt worden ist. Nachfolgend wird ein kurzer Abriss (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) von wichtigen Änderungen und Neuerungen gegeben, die jedem touristischen Unternehmer geläufig sein sollten.
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