Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, das steuerliche Reisekostenrecht für die Zukunft einfacher handhabbar zu machen. Wesentliche reisekostenrechtliche Regelungen, die bisher lediglich in Richtlinienform existierten, wurden verbindlich gesetzlich geregelt. Häufige BFH-Rechtsprechung der letzten Jahre wurde berücksichtigt. Die in der Vergangenheit schnellen Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht sollen damit abgestellt und klare Regelungen dauerhaft und rechtssicher normiert werden. Ob dies gelungen ist, wird die betriebliche Praxis in der Touristik zeigen müssen. Jedenfalls sollte man die Absicht des Gesetzgebers nicht unbesehen als erfüllt betrachten.
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