Die umsatzsteuerliche Behandlung von Gäste- bzw. City-Cards war Gegenstand eines SRTour-Artikels im Heft 10/2022 (Grambeck: City-Cards – wer schuldet welche Umsatzsteuer?). Seinerzeit hatte sich der EuGH mit der Abgrenzung beschäftigt, ob es sich umsatzsteuerlich um einen Gutschein handelt, dabei aber Fragen zur Handhabung des Clearing zwischen Systembetreiber und Partnerbetrieben (Akzeptanzstellen) offengelassen. Ein jüngst veröffentlichtes Urteil des FG München geht erfreulicherweise einen Schritt weiter – auch wenn das Ergebnis den Betroffenen nicht gefallen kann und weitere Fragen offenbleiben.
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