Die „Ein-Prozent-Regelung“ ist nur noch bei Pkw im „notwendigen“ Betriebsvermögen anwendbar – unabhängig davon, wie der Unternehmer seinen Gewinn ermittelt. Diese Neuregelung ist für alle Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2005 begonnen haben. Sie gilt somit auch für Fahrzeuge, die sich bereits vor dem 1. Januar 2006 im Betriebsvermögen befunden haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-09-01 |
Seiten 15 - 17
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