Die Streiks bei der Deutschen Bahn und der angekündigte und dann doch abgewendete Streik bei der LTU haben die Frage aufgeworfen, wie die Haftungssituation bei Verspätungen oder Nichtbeförderung von Reisenden aussieht. Im Vorfeld der Streiks ließen beide Unternehmen erklären, haften wolle man den Reisenden gegenüber für deren Schäden nicht. Es handele sich bei den Streiks um Fälle der Höheren Gewalt, die keines der beiden Unternehmen abwenden könne.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-01 |
Seiten 19 - 20
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