Die grundlegenden Ausführungen zur Besteuerung von Preisnachlässen Dritter nach neuer Rechtsprechung und nach dem „Rabatterlass“ des BMF vom 20.1.2015 (vgl. SRTour 4/2015 S. 7-14) sind angesichts der Anmerkungen von Strohner (SRTour 4/2015 S. 15- 16) und nach einer kritischen Beurteilung des Rabatterlasses durch den Bundesrichter Geserich (NWB 22/2015 S. 1610-1617) zu ergänzen. Im Interesse der betroffenen Arbeitgeber der Tourismuswirtschaft – in erster Linie der Inhaber selbständiger Reisebüros – und ihrer Steuerberater erscheint es dringend erforderlich, Rechtssicherheit für die Praxis zu schaffen und überzogene Erwartungen zu relativieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.08.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-10 |
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