Über die Rechtsauffassung des BMF, wonach nicht in der EU ansässige Reiseveranstalter (Tour Operator, TO) nicht der Margenbesteuerung (Tour Operator Margin Scheme, TOMS) unterfallen sollen, ist in SRTour ausführlich berichtet worden (vgl. insbesondere Jorczyk, SRTour 04/2021 S. 6 ff. und 08/2022 S. 14 ff.) Es bleibt auch dabei, dass derzeit niemand seriös vorhersagen kann, ob die Regelbesteuerung für Deutschlandreisen von Drittlandsveranstaltern zum 1.1.2023 kommt oder nicht (vgl. Jorczyk, SRTour 09/2022 S. 11 ff.). Was genau sich hinter dem Begriff Drittland verbirgt und welche teils abstrus anmutenden umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu erwarten sind, ist Gegenstand dieses Beitrags.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-09 |
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