Früher konnten Deutschlands Unternehmer Schmiergeldzahlungen – die so genannten „nützlichen Aufwendungen“ – steuerlich absetzen. Heute ist das längst nicht mehr der Fall. Im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen wird auf „nützliche Aufwendungen” ein besonderes Augenmerk gelegt. In der Touristik sind es insbesondere Zahlungen an Personen oder Unternehmen im Ausland, die ins Visier der Steuerprüfer gelangen.
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