Wir sind eine in Deutschland ansässige Luftfahrtgesellschaft und verkaufen ganz gelegentlich Rundflüge, die einige Stunden dauern und deren Flugstrecke dabei von einem inländischen Flughafen abgehend zum Großteil über EU‐Ausland und Drittland führt, bevor wir am selben Flughafen wieder landen. Diese Leistung erbringen wir mit eigenem Fluggerät. Einer unserer Kunden, dem wir diesen Charterflug für 40.000 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer abgerechnet haben, zeigte sich irritiert und wies uns darauf hin, dass dieselben Flüge, wenn er sie in der Vergangenheit bei zwei nicht länger solventen Hauptstadt‐Airlines oder aber bei im Ausland ansässigen Mitbewerbern eingekauft habe, stets ohne Steuer fakturiert worden seien. Unsere Buchhaltung will in diesem Punkt allerdings nicht nachgeben, obwohl unser Geschäftskunde Beispielrechnungen ohne Umsatzsteuerausweis vorgelegt hat. Was stimmt?
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