Wir sind ein in Deutschland ansässiges Reiseveranstaltungsunternehmen und verkaufen gelegentlich Bahntickets für innerspanische Strecken, die wir vorab bei den ausländischen Bahnunternehmen selbst, zumeist aber über Plattformen einkaufen. Tatsächlich treten wir beim Nur-Zug-Verkauf nicht als Vermittler auf, sondern kaufen und verkaufen diese Personenbeförderungsleistungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Dementsprechend sind solche Bahnticketverkäufe bislang der Margenbesteuerung unterworfen worden. Ein entsprechender Hinweis, dass § 25 UStG für die Besteuerung gilt und dementsprechend kein Steuerausweis vorgenommen wird, enthalten alle unsere Reiseveranstalterrechnungen. Nun haben wir gehört, dass in Deutschland seit 2022 neue Reisesteuervorschriften gelten sollen. Ist es richtig, dass ab 1.1.2022 die allgemeinen Besteuerungsregeln anwendbar sein sollen? Wie müssen wir zukünftig unsere spanischen Zugtickets korrekt versteuern?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-11 |
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