Über 25 Jahre war die umsatzsteuerliche Behandlung von Versicherungsprämien im Rahmen der Margenbesteuerung im Streit, bis der BFH mit Urteil vom 13.7.2006 (Az.: V R 24/02, BStBl II 2006 S. 935) die in SRTour vertretene Auffassung bestätigte, dass auch obligatorisch mit Reiseleistungen gebündelte Versicherungen selbstständige Leistungen und keine (unselbstständigen) Nebenleistungen zu Reise- oder Reisevorleistungen darstellen. Mit der Neufassung von Abschn. 272 Abs. 13 UStR 2008 hat sich die Finanzverwaltung dieser Auffassung angeschlossen. Im Reisepreis gebündelte Versicherungsprämien können seitdem umsatzsteuerfrei vereinnahmt werden.
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