Erst im vorletzten Heft (vgl. Beitrag in SRTour 07/2023) haben wir über Reformpläne der Bundesregierung berichtet, für bestimmte inländische Umsätze bereits ab 2025 ein verpflichtendes E-Invoicing einzuführen. Der erste Entwurf für eine solche gravierende Neuregelung hat allerdings nicht lange überdauert, denn bereits im Rahmen des sog. Wachstumschancengesetzes (s. dazu die Eckpunkte im Beitrag von Hillmer in SRTour 08/2023 S. 6 ff.) wurde eine überarbeitete Formulierung des § 14 UStG schon vorgelegt. Auch wenn noch nicht klar ist, ob es bei dieser Version bleiben wird, lohnt sich ein Blick auf die geplante Regelung, zumal sie den ersten Entwurf auf Bitten der Wirtschaft in diversen Punkten entschärft.
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