Österreich hat bekanntlich den Umsatzsteuersatz für Übernachtungsleistungen ab dem Jahr 2016 von 10% auf 13% erhöht. Dementsprechend müssen nun also Gesamtpreise für ÜF, Halbpension oder Vollpension – wie in Deutschland schon seit längerem – nach Steuersätzen differenziert abgerechnet werden. Von einem unserer Hotelpartner haben wir gehört, dass in der Alpenrepublik eine Aufteilung zwingend nach fixen Prozentsätzen vorzunehmen sei. Uns wurden 60% für die Übernachtung und 40% für den Verpflegungsanteil genannt. Kann das stimmen? Gesetzlich scheinen uns solche Preisaufteilungsprozentsätze im österreichischen UStG nicht vorgeschrieben zu sein, das deutsche Recht kennt so etwas unseres Wissens nach auch nicht. Vielmehr dürfte die Kalkulation von Preisen auch von den Umständen des Einzelfalls abhängen: Bei einfachen Häusern dürfte der Übernachtungsanteil tendenziell höher ausfallen als bei Hotels im hohen Sternebereich mit umfangreichen Zusatzleistungen. Müssen wir dennoch nach dem Verhältnis 60/40 pauschal aufgeteilte Rechnungen akzeptieren?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-12 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.