Frage: Wir sind ein deutscher Reiseveranstalter und bieten u.a. auf der Donau Flusskreuzfahrten an. Diese finden teils auf der Strecke Passau-Wien- Passau statt, teils fahren wir Wien-Wien und bewegen uns ausschließlich in österreichischen Gewässern. Die Passage Fluss kaufen wir bei einem in der Schweiz ansässigen Carrier als dessen Eigenleistung direkt ein und erhalten in aller Regel Eingangsrechnungen mit Hinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge). Für den Begleitbus kooperieren wir mit einem polnischen Busunternehmer, welcher uns für seine mit eigenen Bussen erbrachten Beförderungen gewöhnlich Bruttorechnungen ohne Umsatzsteuerausweis und auch ohne Reverse-Charge-Hinweis ausstellt. Nachdem wir neulich ein Steuerseminar besucht haben und hörten, dass Personenbeförderungsleistungen in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein können, sind wir mit Blick auf die Umsatzsteuerbehandlung auf und entlang der Donau einigermaßen verwirrt. Was müssen wir konkret beachten, um keine Fehler zu machen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-11-11 |
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