Es ist schon im „klassischen“ Reisebürovertrieb manchmal schwierig zu erkennen und abzugrenzen, ob ein Reisebüro im Einzelfall wirklich „nur“ als Reisemittler agiert oder schon im Sinne von § 651a Abs. 1 BGB seinen Kunden in eigener Verantwortung ein Reisepaket schnürt und somit Reiseveranstalter ist. Die gleichen Abgrenzungsprobleme ergeben sich aus dem Auftritt der Internet-Portale. Immerhin wird inzwischen schon jede zehnte Reise im Internet gebucht, mit steigender Tendenz. Es fragt sich also: Welche Rechtsstellung haben Internet-Reiseportale eigentlich?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-03-20 |
Seiten 19 - 20
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