Nach gefestigter BFH-Rechtsprechung sind bei der Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts an Feriengäste mit denen zu vergleichen, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden. Dabei kann das FG nach einem neuen BFH-Urteil auf Vergleichsdaten eines Statistikamts auch dann zurückgreifen, wenn diese Werte für den betreffenden Ort nicht allgemein veröffentlicht, sondern nur auf Nachfrage zugänglich gemacht werden. Die Bettenauslastung kann demnach Rückschlüsse auf die ortsübliche Vermietungszeit zulassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-09 |
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