Paketeinkauf und Ergänzungsleistungen – Vermittlung oder Veranstaltung?
Von einem Reiseunternehmen, das Spezialreisen organisiert, wird folgende Frage gestellt: „Wir bieten Reisen mit einer bestimmten Thematik als Erlebnisreisen an, bei denen Reisepakete (gebündelte Reiseleistungen aus Beförderung, Unterkunft und Verpflegung) von Reiseveranstaltern zum Festpreis abzüglich Provision übernommen und mit eigenen Ergänzungsleistungen zu neuen Endpreisen an Endabnehmer verkauft werden. Die ,Zulieferer´ berechnen ihre Leistungen auch insoweit ohne Umsatzsteuer, als inländische Leistungen (Streckenanteile und Hotels in Deutschland) einbezogen sind. Dagegen wird auf die Provision Umsatzsteuer vergütet.
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