Seit dem 1.1.2007 besteht die gesetzliche Möglichkeit, Sachzuwendungen, die Unternehmen der Tourismusindustrie ihren Kunden und/oder Mitarbeitern gewähren, pauschal mit 30% Lohnsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer) zu versteuern. Für den Empfänger dieser Zuwendung hat die Pauschalierung abgeltende Wirkung.
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