Dass ein Pferdekutschen‐Sachverhalt auf der wunderschönen Nordseeinsel Juist einmal den BFH beschäftigen würde, werden die Inselbewohner sich kaum vorgestellt haben. Und doch ist es eine besondere Eigenart dieser autofreien Insel, nämlich der „Inseltaxiverkehr“ zwischen dem Flughafen der Insel und dem jeweiligen Feriendomizil von Touristen mit Hilfe von Pferdefuhrwerken, die der BFH umsatzsteuerlich zu beurteilen hatte und die das FG Hannover weiterhin beschäftigen wird. Streitig ist die Frage, ob ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Pkw vorliegen kann, wenn die übrigen Merkmale eines Taxiverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-11 |
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