Mit dem PStTG (Plattformen-Steuertransparenzgesetz) vom 20.12.2022 sind in Deutschland die Vorgaben der DAC7-Richtlinie umgesetzt worden, welche eine Meldepflicht für bestimmte Betreiber digitaler Plattformen vorsehen. Dazu hat das BMF mit Schreiben vom 6.2.2023 ergänzende Erläuterungen veröffentlicht (vgl. Beiträge in SRTour 04/2023 und SRTour 09/2023). Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassungen zu der Frage, wer als Plattform nach § 3 Abs. 1 PStTG gilt. Eine rechtssichere Klärung kann nur durch eine Auskunft des BZSt nach § 10 Abs. 1 PStTG erlangt werden. Über die Ergebnisse zweier Auskunftsersuchen im Tätigkeitsfeld einer Flugvermittlung bzw. einer Pauschalreisevermittlung wird hier berichtet.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.05.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-05-08 |
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