Über die mannigfachen aktuellen Schwierigkeiten bei der Erstattung von Vorsteuern im Vergütungsverfahren hatten wir unlängst berichtet (vgl. SRTour-Beitrag „Vorsteuervergütung in Deutschland - ein formalistischer Hürdenlauf“ in der Ausgabe 06/08 S. 13 ff.). Die Betriebsprüfungsdienste sowie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das über Vergütungsanträge auslandsansässiger Unternehmen entscheidet, scheinen in jüngster Zeit ihren Fokus auf die Telefax- und „c/o“-Rechnungsfälle zu richten. Nachfolgend wird dargestellt, wo Sie mit teils erheblichen Risiken und einer Rechtsanwendung zu rechnen haben, die das gebotene steuerrechtliche Augenmaß als Ausfluss des Legalitäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips vermissen lässt.
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