Seit dem 15.11.2022 kann das zweite Schlussabrechnungspaket für die Überbrückungshilfen III Plus und IV über das elektronische Schlussabrechnungsportal eingereicht werden. Damit stehen nun alle Möglichkeiten zur Verfügung, die seit 2020 beantragten Überbrückungshilfen abzurechnen. Bei der Schlussabrechnung gibt es eine Vielzahl von Fallstricken, die sowohl Antragsteller als auch prüfende Dritte beachten sollten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-09 |
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