Luftfahrtunternehmen müssen ab der Veröffentlichung ihrer Preisangebote im Internet die Mehrwertsteuer auf Inlandsflüge, die Gebühren für Kreditkartenzahlungen und auch die Check‐in‐Gebühren angeben, sofern keine andere, kostenfreie Art des Check‐ins angeboten wird. Dies folgt aus dem EuGH‐Urteil vom 23.4.2020 (C‐28/19, Autorità/Ryanair, vgl. Kurznachricht in SRTour 05/2020 S. 6).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-10 |
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