Über die steuerliche Behandlung verbilligt oder unentgeltlich gewährter Flüge für Airlinemitarbeiter oder Arbeitnehmer anderer Unternehmen hatten wir zuletzt ausführlich in SRTour 4/2007 S. 13 f. berichtet. Die sog. Flugkilometerregelung (FKM-Regelung) zur Ermittlung des geldwerten Vorteils – vorausgesetzt es liegt dem Grunde nach ein solcher überhaupt vor – ist gem. gleichlautendem Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.11.2009 auch weiterhin anzuwenden. Über die aktuellen Anpassungen für die Jahre 2010 bis 2012 informiert Sie dieser Beitrag.
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