Wir sind eine mittelständische Event-Agentur in der Rechtsform einer GmbH, die von zwei geschäftsführenden Gesellschaftern geführt wird. Unsere Events organisieren wir i.d.R. für Unternehmen und vereinzelt auch margenbesteuert, beispielsweise in Form von umfangreichen Hochzeitsarrangements. Uns stehen insgesamt drei Firmenwagen zur Verfügung, die wir auch privat nutzen. Ist die Nutzungsgestattung in den Anstellungsverträgen ausdrücklich zuzulassen? Gibt es eine Möglichkeit, die Privatnutzung nicht lohnzuversteuern?
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