Die private Nutzung von betrieblich angeschafften Kraftfahrzeugen ist eine klassische Fallgestaltung für die Abgrenzung von betrieblich oder privat veranlassten Kosten. Die Bemühungen der Gesetzgebung und der Finanzverwaltung um eine sachgerechte Ermittlung der steuerlich abzugsfähigen Kosten sowie eine Vielzahl von Urteilen der Finanzgerichte zu entsprechenden Streitfällen machen deutlich, welche Bedeutung dieses Thema für die steuerliche Praxis erreicht hat. Für den Regelfall hat sich die sog. „1%-Regelung”, die steuerliche Erfassung der Privatnutzung mit einer entsprechenden Pauschale vom Listenpreis des Pkw, als Vereinfachungsregelung durchgesetzt. Dass aber zahlreiche Ausnahmefälle gesondert zu beurteilen sind, zeigen die nachstehenden Ausführungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-09 |
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