Der Erwerb von Geschäftswagen führt auch in der Touristik regelmäßig zu Diskussionen in Betriebsprüfungen bzw. schon im Vorfeld zwischen Steuerberatern und deren Mandanten, wenn deren Erwartungshaltung, durch den Fahrzeugerwerb eine massive Steuerminderung zu erreichen, gebremst werden muss. Generell gilt, dass bei privat nutzbaren Kfz zum einen von einer privaten Nutzung auszugehen ist und zum anderen auf das vielschichtige Problem der Angemessenheit zu achten ist. Zur Entkräftung des Anscheinsbeweises der Privatnutzung und zur Prüfung auf Angemessenheit liegt neue BFH-Rechtsprechung vor, die hohe Anforderungen aufstellt, aber auch Gestaltungsmöglichkeiten offenlässt.
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