Letztmalig in SRTour 02/2014 S. 9 haben wir darüber berichtet, dass nach der Entscheidung des EuGH in Sachen Ibero Tours vom 16.1.2014 (Az.: C-300/12) damit zu rechnen ist, dass sowohl der BFH als auch die Finanzverwaltung die für die Umsatzbesteuerung der Reisebüros bedeutsame Absetzbarkeit von Provisionsabgaben als Entgeltminderungen aufgeben werden. Mit Urteilen vom 27.2.2014 und 3.7.2014 ist der BFH der EuGH-Rechtsprechung erwartungsgemäß gefolgt. Dann hat auch die Finanzverwaltung mit einem BMF-Schreiben vom 27.2.2015 die geänderte Rechtsprechung übernommen. Mit Wirkung ab 27.3.2015 sind nunmehr Preisnachlässe der Reisebüros nicht mehr von der aus Vermittlungsentgelten bestehenden Bemessungsgrundlage abzusetzen. Nachstehend berichten wir über wichtige Einzelheiten der Neuregelung und stellen Ausweglösungen zur Diskussion.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.07.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-07-09 |
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