An den Schnittstellen zwischen der Sonderbesteuerungsform des § 25 UStG und den Allgemeinen Vorschriften des UStG kommt es immer wieder zu Konflikten, die letztlich vom EuGH oder vom BFH zu entscheiden sind. So sind seit 1980 sukzessive Zweifelsfälle aufgearbeitet und einer rechtssicheren Beurteilung zugeführt worden. Neu ist, dass eine vom BFH seit 2006 im Sinne der Reisebüros entschiedene Grundsatzfrage wieder streitig gemacht und dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt wurde, nämlich die Frage, ob und in welchem Umfang das Reisebüro als Vermittler berechtigt ist, Provisionsabgaben von seinen umsatzsteuerpflichtigen Provisionsentgelten abzusetzen.
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