Ob und wie Provisionsweitergaben im Firmengeschäft der Reisebüros als Entgeltminderungen zu behandeln sind, muss die Finanzverwaltung im Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zum B2C-Geschäft (Urteil vom 12.1.2006, Az: V R 3/04; Abruf-Nr. 060825; Ausgabe 5/2006, Seite 5) klären. Es empfiehlt sich, Anrufungsauskünfte bei den zuständigen Finanzämtern einzuholen. Unabhängig davon stellen sich aber auch im B2C-Geschäft noch einige Fragen, die nach dem folgenden Beispielfall beurteilt werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-09-01 |
Seiten 12 - 13
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